Wetten auf eigenen Transfer: Geldstrafe und Sperre gegen Daniel Sturridge

Veröffentlicht von Jens Pfeifer am Monday, 5. August, 2019

Eine Sonderkommission hat ein 84.000 Euro teures Bußgeld sowie eine sechs-wöchige Sperre gegen den ehemaligen Liverpool-Stürmer Daniel Sturridge (29) verhängt. Grund sind Verstöße gegen die Wettregeln der FA, der Spieler soll transferbezogene Insiderinformationen an Verwandte und Freunde geliefert haben. Der englische Fußballverband FA (Football Association) will gegen das Urteil Berufung einlegen und fordert eine Sperre von mindestens sechs Monaten. Hier die wichtigsten Infos.

Daniel Sturridge jubelt mit den Spielern des Liverpool FC.

Der Ex-Liverpool-Stürmer Daniel Sturridge hat Insiderinformationen im Kontext von Wetten preisgegeben. (©LiverpoolFC)

Der frühere Liverpool FC-Spieler Daniel Sturridge wurde von einer unabhängigen FA-Sonderkommission zu einer 84.000 Euro schweren Geldstrafe sowie einer sechswöchigen Sperre verurteilt. Die FA hatte Sturridge im November letzten Jahres wegen groben Verstößen gegen das FA-Regelwert in Bezug auf Wetten angezeigt. Im Januar 2018 soll der 26-fache englische Nationalspieler demnach Insiderinformationen über einen möglichen Wechsel zum spanischen Klub FC Sevilla (Primera Division) an seinen Bruder Leon Sturridge geliefert haben, um auf den Transfer zu wetten.

Dieser folgte dem Tipp seines Bruders jedoch nicht, stattdessen setzte ein andere Verwandter, Anthon Walters, darauf, dass Sturridge zum Série A-Team Internazionale wechselt. Internazionale sowie auch Newcastle waren zu diesem Zeitpunkt nachweislich an dem Spieler interessiert. Außerdem wettete Sturridges Onkel und Agent, Dean Sturridge, auf verschiedene Transfermöglichkeiten. Alle Beteiligten sollen im Vorfeld mit Informationen von Seiten des Spielers gefüttert worden sein. Unter dem Strich wurde ein Gesamteinsatz von 34.315 GBP platziert.

Die Wetteinsätze brachten jedoch nicht die gewünschten Erfolge, denn bekannterweise kam keiner der besagten Wechsel jemals zustande. Sturridge, der ursprünglich vom Chelsea FC zum diesjährigen Champions League-Sieger Liverpool FC kam, wurde letztlich an den Absteiger Bromwich Albion ausgeliehen. Dort blieb er bis Ende 2018 und ist jetzt vereinslos.

FA tritt in Berufung

Daniel Sturridge wurden von der FA insgesamt 11 Richtlinienverletzungen, vor allem in Bezug auf die Insiderinformationsregel vorgeworfen – von denen wurden jedoch nur zwei bei der Urteilsbemessung berücksichtigt. In neun Fällen wurde der Spieler freigesprochen, was in der FA aktuell auf Unverständnis stößt. In einer Erklärung gegenüber der englischen Zeitung The Guardian heißt es:

“Daniel Sturridge wurde 11 Mal angeklagt. Neun dieser Anklagen betrafen Verstöße gegen die Insiderinformationsregel, da Daniel Sturridge Freunden und Familienmitgliedern Insiderinformationen über seine möglichen Transferaktionen im Januar 2018 zur Verfügung gestellt hatte, die danach im Zusammenhang mit Wetten verwendet wurden. Diese Vorwürfe wurden von der Regulierungskommission mit dem Urteil zurückgewiesen.”

Folglich zeigt sich die Dachorganisation mit den „Ergebnissen der Kommission und den Sanktionen nicht einverstanden“ und will Berufung einlegen. Ein strengeres Strafpaket wird gefordert, die Sperre soll demnach mindestens sechs Monate betragen. Ein FA-Sprecher diesbezüglich im Wortlaut:

“Die FA stimmt respektvoll nicht mit den Feststellungen der Regulierungskommission überein und wird gegen die abgewiesenen Anklagen und die verhängte Sanktion Berufung einlegen. Eine Sanktion von weniger als sechs Monaten würde die Schwere des Falles völlig außer Acht lassen.”

Ein Termin für die Neuverhandlung steht bislang noch aus. Indessen hat sich allerdings der Beschuldigte selbst zum Berufungsverfahren geäußert und gab an „extrementtäuscht“ zu sein – seine Position wolle er auch zukünftig vertreten. Sturridge hatte von Anfang an sämtliche Anklagepunkte von sich gewiesen. Die FA-Sonderkommission hat Sturridge jüngst als einen „beeindruckenden und glaubwürdigen Zeugen“ bestätigt. Ob es tatsächlich zu einem Berufungsverfahren kommt, bleibt abzuwarten.