Spielhallen in NRW: Qualität ausschlaggebend

Veröffentlicht von Jens Pfeifer am Tuesday, 13. April, 2021

In Nordrhein-Westfalen können Branchenverbände wie die Deutsche Automatenwirtschaft e. V. (DAW) und der Deutsche Automaten-Verband e. V. (DAV) aufatmen: Infolge einer Beratung mit über 20 Experten ist das Land zu dem Schluss gekommen, dass die Qualität einer Spielhalle wichtiger ist als die Einhaltung der neuen Mindestabstandsregel. Durch die Entscheidung dürfen viele Spielhallen und Wettbüros, die eigentlich hätten schließen müssen, geöffnet bleiben.

Die Spielautomaten einer herkömmlichen Spielhalle.

Nicht nur neue Gesetze, sondern auch die Lockdowns setzen der Spielhallenbranche schwer zu. ©kaisender/Pixabay

Um den Beschluss umzusetzen hat NRW einige Änderungen am neuen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) vorgenommen. Die vorgesehene Mindestabstandsregel von ursprünglich 350 Metern – die zwischen den einzelnen Spielhallen gelten sollte – wird auf 100 Meter reduziert. Lediglich zu Schulen, Kitas und Einrichtungen für Kinder- und Jugendhilfe gelten weiterhin Abstände von 200 Metern.

Sollte dieser Mindestabstand von 200 Metern unterschritten werden, können jedoch Standortabwägungen und spezifische Anordnungen in Erwägung gezogen werden. Generell gilt, dass starke Glücksspielanreize für Heranwachsende zu vermeiden sind. Parallel soll der Spielerschutz, das höchste Qualitätsmerkmal einer zertifizierten Spielhalle, weiter ausgebaut werden.

Mit der Reduktion können Branchenverbände wie die DAW oder der DAV optimistischer in die Zukunft blicken, denn wäre es bei den ursprünglichen 350 Metern geblieben, hätten zahlreiche Spielhallen und Wettbüros schließen müssen, wovon hunderte Angestellte betroffen gewesen seien.

Ein Schritt in die richtige Richtung?

DAW-Sprecher Georg Stecker lobte NRW dafür, die Qualitätsmerkmale von Spielhallen derartig ins Zentrum zu rücken. Der Spielerschutz und die Qualität müssten stets vor der potenziellen Schließung stehen. Insgesamt sei die Nachricht erfreulich und begrüßenswert – das legale Angebot werde dadurch gestärkt.

Horst Hartmann, Vorstandschef beim DAV, meldete sich ebenfalls zu Wort und bekundete seinen Zuspruch. Dennoch gäbe es weiterhin verbesserungswürdige Vorgaben: Unter anderem müsse man die Investitionszyklen stärker berücksichtigen, wenn Spielhallenkonzessionen befristet oder neuausgestellt werden. Nur so ließe sich eine Planungssicherheit gewährleisten, wie sie in der Krise notwendig sei.

DAW-Sprecher Stecker verwies hingegen auf die Lockdowns und die Zwangsschließungen, von denen rund 70.000 Mitarbeiter betroffen seien. Da die Spielhallen, trotz erheblicher Hygienemaßnahmen, geschlossen haben, würden viele Spieler auf den illegalen Markt ausweichen. Dieser Trend sei bereits seit dem ersten Lockdown bekannt.

Fiasko in anderen Bundesländern

In anderen Bundesländern wie Berlin oder Rheinland-Pfalz wird die Mindestabstandsregel hingegen mit voller Härte durchgesetzt. Hunderte Spielhallen stehen dadurch vor dem Aus. Während Berlin seine Spielhallen um drei Viertel auf 120 senken will, droht in Rheinland-Pfalz der Kahlschlag von 329 Spielhallen. Ein sozial-wirtschaftliches Debakel bahnt sich an.

Es drohen millionenschwere Steuerverluste (~ 30 Mio. EUR jährlich) und Massenentlassungen. Der Direktor des rheinland-pfälzischen Städtetags, Michael Mätzig, sprach in diesem Sinne von einem irreführenden Gesetz, worin an keiner Stelle erwähnt würde, dass mit der Inkraftsetzung 2.000 Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen.