Spielhallen in Neubrandenburg in Gefahr
Veröffentlicht von Jens Pfeifer am Tuesday, 25. October, 2022
Nicht nur der neue Deutsche Glücksspielstaatsvertrag gibt vor, dass es einen bestimmten Mindestabstand zwischen den einzelnen Spielhallen und Buchmachern geben muss. Auch die Bundesländer haben weitgehend die im bundesweit gültigen Vertrag verankerten Vorschriften in ihr eigenes Glücksspielgesetz übernommen. Das bedeutet jedoch auch, dass eine Spielhalle schließen muss, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. In Neubrandenburg werden aus diesem Grund 13 Spielstätten überprüft.
Für Neubrandenburg gelten zwei verschiedene Mindestabstände. Spielhallen müssen zueinander mindestens einen Abstand von 500 Meter haben. Dieser Abstand gilt auch, wenn sich eine Kinder- und Jugendlichen-Einrichtung in der Nähe befindet. Demzufolge müssen die 500 Meter Abstand auch zu Schulen eingehalten werden. Für Wettbüros gilt ein noch kürzerer Abstand von 200 Metern. Auch dieser Abstand gilt für die Wettbüros zueinander und für Schulen.
Der Abstand zu den Schulen und weiteren Einrichtungen ist durchaus sinnvoll. So kann verhindert werden, dass sich Minderjährige zum Spielen animiert fühlen und nach der Schule mehrere Spielhallen besuchen. Zwar gilt für Spielhallen ein Mindestalter von 18 Jahren, trotzdem ist kein Minderjähriger davor geschützt, Lust auf Glücksspiele zu bekommen, wenn er an einer Spielhalle vorbeiläuft.
Um somit keinen Anreiz für Online-Spiele zu bieten, wurde der Mindestabstand erschaffen. Für viele Glücksspielbetreiber kann dies aber bedeuten, dass sie ihren Betrieb schließen müssen. Einige der Spielhallen können den Mindestabstand zueinander nicht einhalten, während andere den Abstand zu Schulen nicht haben. Das führt in Neubrandenburg dazu, dass einige Betriebe überprüft werden müssen. Wann diese Prüfung abgeschlossen ist und wann es somit ein Ergebnis gibt, wurde öffentlich nicht bekannt gegeben.
Untersuchung läuft noch
Medien zufolge befürchten einige Spielhallenbetreiber in Neubrandenburg, dass sie demnächst schließen müssen. Die Untersuchung läuft zwar noch und es gab auch eine Diskussion im Landrat. Das ändert jedoch nichts daran, dass die meisten Glücksspielbetreiber realistisch in die Zukunft sehen. Jeder weiß schließlich selbst, ob er den Mindestabstand einhält oder nicht.
Ein Betreiber einer Spielhalle scheint bereits seine Mitarbeiter informiert zu haben. Denn einige seiner Mitarbeiter haben bereits einen neuen Job. Das lässt den Schluss zu, dass dieser Betreiber auf jeden Fall mit einer Schließung rechnet. Über solch eine Situation sind die Spielhallenbetreiber natürlich nicht begeistert. Von ihrer Seite aus kommt häufig scharfe Kritik am neuen Deutschen Glücksspielstaatsvertrag.
Kritik bezüglich Spielerschutz
Viele der vor Ort ansässigen Glücksspielbetreiber sind irritiert, warum ausgerechnet ein Mindestabstand zum erforderlichen Spielerschutz führen soll. Einige argumentieren damit, dass sie vor Ort persönlich eingreifen könnten, wenn sich ein Minderjähriger in die Spielhalle begibt. Solch eine Kontrolle fehlt ihrer Meinung nach oft in den Online-Casinos. Deshalb wird der Sinn des Mindestabstandes mehr oder weniger angezweifelt.