„Skill Machines“ sind Spielautomaten
Veröffentlicht von Jens Pfeifer am Friday, 13. December, 2019
Der oberste Gerichtshof des US-Bundesstaats Pennsylvania (Pennsylvania Commonwealth Court, PCC) hat entschieden, dass die Geschicklichkeitsautomaten von Pace-O-Matic (POM) Spielautomaten sind. Die sogenannten „Skill Machines“ werden schon seit längerem kritisiert. Hier die wichtigsten Infos zum Geschehen.
„Die Geschicklichkeitsautomaten von POM sind Spielautomaten“, lautet das Urteil des Obersten Gerichtshofs von Pennsylvania. Davon betroffen sind nicht nur POM-Produkte, sondern auch die Tochtermarke Savvy Dog Systems. Mit dem Urteilsspruch avancieren die Inhaber der seit Jahren kritisierten „Skill Machines“ zum Betreiber von über 5.000 illegalen Spielautomaten. Die Spielgeräte stehen vorwiegend in Restaurants, Bars, Kultur- und Einkaufszentren.
Dem Urteilsspruch geht eine jahrelange Diskussion voraus. Die Automaten wurden immer wieder von Spielerschutzorganisationen und der Öffentlichkeit kritisiert. Durch den wachsenden Druck von Kommunen und Städten, besonders in Philadelphia, wurden bereits vereinzelte Maschinen konfisziert. Das Vorgehen führte im letzten Jahr zu einer Klage von POM.
Der Hersteller forderte den Staat dazu auf, die Städte anzuweisen, die Beschlagnahmungen von POM-Geräten einzustellen. POM argumentierte, dass ihre Maschinen lediglich „Geschicklichkeitsspiele“ darstellen und somit nicht als Spielautomaten zu bewerten sind. Die Automaten fielen daher auch nicht in den Zuständigkeitsbereich der Glücksspielaufsichtsbehörde (Pennsylvania Gaming Control Board, PGCB).
POM ist klarer Verlierer
Das Department of Revenue forderte in einer Gegenklage, dass POM dazu angewiesen wird, seine Maschinen aus allen benannten Einrichtungen in Pennsylvania zu entfernen, es sei denn, POM erhält die nötigen Lizenzen des Gaming Control Boards. Nun stellte die PCC-Richterin Patricia McCullough allerdings fest, dass „Elemente der Geschicklichkeit“ nicht bedeuten, dass es sich bei den Maschinen nicht trotzdem um Spielautomaten im Sinne des Gaming Acts handeln könnte.
Außerdem entschied die Richterin, dass die Spiele von POM aufgrund ihrer regulatorischen Unbestimmbarkeit dem Strafgesetz des Staates unterliegen und somit nicht dem Gaming Act. Die Zuständigkeit liegt damit tatsächlich nicht beim Gaming Control Board. Die Alternative dürfte jedoch nicht im Sinne von POM stehen. Das Unternehmen kristallisiert sich an dieser Stelle als klarer Verlierer des Prozesses heraus.
POM-Gegner erfreut
Glücksspielkritiker, Spielerschützer und Kampagnenträger präsentierten sich infolge des Urteils erfreut. Die POM-Gegner fordern den Staat nun dazu auf, alle illegalen Automaten umgehend zu beschlagnahmen. Ein lautstarker Kritiker der Maschinen war die Pennsylvania Lottery. Das Unternehmen schätzt, dass sich ihre Verkaufszahlen von Rubbellosen durch POM-Automaten um bis zu 185,2 Mio. US-Dollar verschlechtert haben.
Ein weiterer Kampagnenträger gegen POM ist das in Philadelphia positionierte Parx Casino. Vizepräsident Thomas C. Bonner bekundete jüngst seine Freude über das Urteil – die Maschinen würden damit „dem Verfall unterliegen“, so das klare Statement. Zudem betonte Bonner, dass die Herstellung, Einrichtung, der Verkauf, das Leasing oder das Eigentum an derartigen Spielautomaten laut Artikel 18, § 5513, des Pennsylvania Crime Codes illegal ist.
In diesem Kontext verwies der Parx-Sprecher vor allem auf den Kinder- und Jugendschutz. Darüber hinaus sprach er sich auch für die staatliche Lotterie aus. Diese werde durch POM-Produkte um Gelder gebracht, die eigentlich dem Wohl der Allgemeinheit zugutekommen sollten. „Es ist Zeit, diese Maschinen zu beschlagnahmen und aus dem Verkehr zu ziehen“, so das abschließende Fazit.