Schweiz präsentiert umstrittene Sperrliste
Veröffentlicht von Jens Pfeifer am Thursday, 19. September, 2019
Die beiden schweizerischen Glücksspielbehörden, die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) und die Lotterie- und Wettkommission (Comlot), haben eine vorläufige Version ihrer offiziellen Sperrliste (Blacklist) für ausländische Online Glücksspielanbieter präsentiert. Die Liste ist das Ergebnis einer drastischen Gesetzesreform. Künftig dürfen in der Schweiz nur noch landbasierte Casino- und Spielhallenbetreiber Online Glücksspiele anbieten. Hier ein Überblick zur Entwicklung.
Die beiden Glücksspielregulierungsbehörden der Schweiz, ESBK und Comlot, treiben zurzeit die Umsetzung des im Juni 2018 per Volksentscheid beschlossenen Glücksspielgesetzes voran: Wie bereits im Vorfeld angekündigt haben die Behörden nun eine Sperrliste für ausländische Online Glücksspielanbieter veröffentlicht. Betroffen sind über 100 Webseiten, darunter bekannte Marken wie Bet365, Bet-at-home oder Interwetten.
Zudem werden auch E-Sports-Wettanbieter wie Unikrn und GG.bet aufgeführt. In Zusammenarbeit mit schweizerischen Fernmeldedienstleistern sollen die Seiten innerhalb kurzer Zeit durch eine sogenannte Domain Name Server (DNS)-Sperre blockiert werden.
Beide Behörden haben vorerst jeweils eigene Sperrlisten veröffentlicht, beide Listen sollen in absehbarer Zeit zusammengeführt werden. Die rund 8,5 Millionen schweizerischen Bürger können die Listen dauerhaft einsehen. Die Liste der ESBK beinhaltet aktuell die Namen von 39 Domains. Auf einer ergänzenden Liste von Comlot werden sogar 65 Domains geführt.
Insgesamt wurden somit 104 Domains erfasst. Die Seiten sind zurzeit immer noch zugänglich. Gelder können noch eingezahlt und neue Kundenkonten eröffnet werden. Zu empfehlen sei dies laut schweizerischen Medien allerdings nicht.
Dass die Webseiten blockiert werden, wird durch den Artikel 86 des neuen Glücksspielgesetzes ermöglicht. Verabschiedet wurde das drastische Gesetz im Juni 2018 per Volksentscheid. Über 73 Prozent der Schweizer sprachen sich hier für die strenge Regulierung aus. Im Vorfeld hatte die Debatte um die Sperrung nicht lizenzierter Anbieter zu hitzigen Diskussionen geführt, dies führte letztlich zur Einberufung des nationalen Referendums.
Viele internationale Anbieter hatten sich zu diesem Zeitpunkt allerdings schon vom schweizerischen Markt distanziert. Branchenvertreter kritisieren indessen die neue Gesetzeslage und argumentieren damit, dass die Blockade eine Form der Zensur darstelle und die Dienstleistungsfreiheit beschränke.
Nur Online Partnerschaften möglich
Die Gesetzesnovelle sieht vor, die Zugangsmöglichkeiten zu ausländischen Glücksspielseiten drastisch zu erschweren. Zukünftig dürfen nur noch die 21 inländischen Spielbanken und vier landbasierten Casinos (Casino Luzern, Casino Baden, Casino Davos, Casino Zürichsee) Online Glücksspiele anbieten. Alle ausländischen Anbieter werden folglich offiziell als illegal eingestuft. Der schweizerische Nationalrat bestätigte allerdings, dass es den vier benannten Casinos der Schweiz offen steht, mit europäischen Online Casino-Providern zu kooperieren.
Trotz der strengen Richtlinien kann daher damit gerechnet werden, dass sich der Onlinesektor des Landes langfristig reorganisieren wird. Dies geschieht derweil bereits über Partnerschaften mit ausländischen Anbietern.
Das Grand Casino Baden hat in diesem Kontext bereits ein Abkommen mit dem auf Malta lizenzierten Unternehmen Evolution Gaming unterzeichnet. Das Grand Casino Luzern gab unterdessen einen Deal mit dem finnischen Online Casino-Provider Paf bekannt. Auch die übrigen Etablissements befinden sich zurzeit auf der Suche nach potenziellen Partnern. Die Entwicklungen bleiben somit abzuwarten.