Neue Meldepflicht für Maltas Sportwetten

Veröffentlicht von Jens Pfeifer am Tuesday, 12. October, 2021

Die maltesische Aufsichtsbehörde möchte Sportwetten sicherer machen. Hierzu gibt es ab Oktober verschärfte Vorschriften. Diese beziehen sich auf die Meldepflicht über kritische und auffällige Vorgänge. In Zukunft muss eine Meldung nicht nur von den Glücksspielkonzernen getätigt werden. Die Meldepflicht müssen künftig weitere Unternehmen einhalten.

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Maltas Aufsichtsbehörde möchte Sportwetten sicherer machen.
©top10-casinosites/Pixabay

Bislang war es so, dass lizenzierte Glücksspielanbieter Meldung erstatten mussten. Diese Meldung betraf auffällige Verhaltensweisen, die auf einen Betrug oder Manipulation hinweisen könnten. Aufgrund dieser Meldung wurde ermittelt, ob es sich tatsächlich um eine Wettmanipulation handeln könnte. Die Meldepflicht umfasste sowohl alle Glücksspielanbieter als auch alle Sportwettenanbieter.

Nun wurde die Meldepflicht auf weitere Unternehmen ausgedehnt. Hierbei handelt es sich um sogenannte B2B-Unternehmen. B2B bedeutet, dass es sich um Geschäftspartner handelt und nicht eine Beziehung zwischen Kunden und Unternehmen vorliegt. Somit müssen nun alle Unternehmen eine Meldung abgeben, die in irgendeiner Weise mit Sportwetten zu tun haben. Das könnte beispielsweise ein Konzern sein, der eine Software für Sportwetten zur Verfügung stellt.

Es können aber zusätzlich Unternehmen betroffen sein, die Glücksspiele kreieren oder ein Kontrollsystem zur Verfügung stellen. All diese Betriebe werden von der maltesischen Glücksspielbehörde als Unternehmen mit einer Critical Gaming Supply Licence bezeichnet. Diese unterscheiden sich von den Glücksspielanbietern, die als Unternehmen mit einer Gaming Service Licence bezeichnet werden. Die neuen Vorschriften sollen die Chance erhöhen, dass jeder Vorfall sofort erkannt wird. Damit sollen Wettmanipulationen in Zukunft nicht mehr möglich sein.

MGA könnte an illegalen Geschäften beteiligt sein

Eine Aufsichtsbehörde soll nicht nur Lizenzen ausstellen, sondern den regulierten Glücksspielmarkt kontrollieren. Hierzu zählt natürlich, dass alle Vorgänge erkannt und eliminiert werden, die gegen die Lizenzbestimmungen verstoßen. Zugleich muss eine Aufsichtsbehörde neutral sein und darf kein Unternehmen übervorteilen. Das soll jedoch in den letzten Jahren nicht immer der Fall gewesen sein. Der im letzten Jahr amtierende CEO hat freiwillig seinen Rücktritt angetreten, nachdem bestimmte Vorfälle bekannt wurden.

Diesen Vorfällen zufolge soll der CEO mit einem CEO eines Glücksspielkonzerns eng zusammengearbeitet haben. Hierbei wurden sensible Daten ausgetauscht, die zum Vorteil des Glücksspielanbieters Tumas Gaming führte. Dieser Konzern besitzt immerhin zwei Casinos auf Malta. Nachdem es insgesamt nur vier Casinos gibt, nimmt Tumas Gaming fast eine Monopolstellung ein. Zumindest darf der Anbieter als angesehenes Unternehmen bezeichnet werden.

Enge Zusammenarbeit mit Glücksspielkonzernen angestrebt

Die neue Vorschrift besagt nicht nur, dass mehrere Unternehmen Meldung an die MGA abgeben müssen. Auch die MGA will alle betroffenen Unternehmen informieren, falls ein verdächtiger Fall bekannt wird. Über diese Informationen sollen die Konzerne aufmerksamer werden und ihr eigenes Kontrollsystem sensibler gestalten. So soll der Glücksspielbereich mit Sportwetten sicherer werden.